Abfallarten
Zum Bauschutt zählen:
- Beton- und Mauerwerksabbruch
- Gebrannte Ziegelsteine
- Steingutprodukte (Dachziegel oder Abwasserrohre aus Steingut)
- Fliesen und Kacheln
- Keramik (Waschbecken oder Toilettenschüsseln ohne Anbauteile wie Armaturen, Deckel etc.)
Nicht zum Bauschutt zählen:
- Gipskartonplatten und andere Gipsprodukte
- Bimsstein- und Poren- oder Gasbetonsteinreste (z. B. Ytong)
- Asbestzementabfälle
Lieferbar sind Container in den Größen von 2,5 cbm bis 7 cbm.
Zum Baumischabfall zählen:
- Tapetenreste
- Kabel- und Rohrreste
- Holzreste (auch Späne)
- Gipskartonplatten und andere Gipsproduktreste
- Altholz der Kategorien I-III
- Glasbruch
- Metalle und Schrott
- Folien und leere Kunststoffeimer
- Styropor-/Styrodurplattenreste ohne Teeranhaftung
Lieferbar sind Container in den Größen von 2,5 cbm bis 36 cbm.
Zum Altholz zählen:
- Altholz der Kategorie I: unbehandeltes Massivholz, Einwegplatten, Balken, Kisten, Kanthölzer, Bretter, Bohlen etc.
- Altholz der Kategorie II: Verschnitt und Abschnitte von Holzwerkstoffen, Paletten, Türblätter und -zargen aus dem Innenbereich, Profilblätter für Raumausstattungen, Deckenpaneelen, Zierbalken etc.
- Altholz der Kategorie III: Holzplatten mit kleinen Mengen Verbundmaterial, Holzmöbel und Altholz aus der Sperrmüllfraktion
Nicht zum Altholz zählen:
- Altholz der Kategorie IV: mit Holzschutz behandeltes Altholz, sowie Holz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien I, II oder III zugeordnet werden kann. Es handelt sich dabei meist um Konstruktionsholz aus dem Rückbau bzw. Abbruch:
- Dachpfetten, -sparren, und –latten, Holzfachwerk
- Fenster und Außentüren
- imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Holz- und Weidezäune sowie imprägnierte Gartenmöbel
Lieferbar sind Container in den Größen von 2,5 cbm bis 36 cbm.
Zum Boden zählen:
- Gewachsener Boden ohne jede Verunreinigung oder Beimengung anderer Stoffe
- (Mutter-) Boden
Nicht zum Boden zählen:
- Aushub von Schotter- oder anderen Tragschichten, Kies oder Sand
- Ziegel- und andere künstlich hergestellte Steine
- Ast-, Strauch-, Wurzelwerk und Grassoden (ausgestochenes, viereckiges Stück Grasnarbe)
Lieferbar sind Container in den Größen von 2,5 cbm bis 7 cbm.
Zum Grünschnitt zählen:
- Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Sträucher, Unkraut, Zweige, Äste, Stämme bis max. 25 cm Durchmesser
Nicht zum Grünschnitt zählen:
- Grassoden
- Stämme mit einem Durchmesser größer als 25 cm
Lieferbar sind Container in den Größen von 2,5 cbm bis 36 cbm.
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