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Flaggen vor dem Gebäude der MEGmbH.

Gebühren

Die Aufgaben der Gebührenveranlagung und des -inkasso für die Bereiche Abfallentsorgung und Straßenreinigung/Winterdienst hat die Stadt Mülheim auf die MEG übertragen.

Damit liegt die Verantwortung für die tägliche Aufgabenerbringung und die dazugehörige Abrechnung nunmehr in einer Hand bei der MEG.

Im Auftrag der Stadt Mülheim versendet die MEG Ende Januar eines jeden Jahres den Gebührenbescheid "Abfall und Straßenreinigung" an die Haus- und Grundstückseigentümer. Mit diesem Bescheid rechnet die MEG die folgenden Leistungen im sog. Satzungsbereich ab:

  • Entsorgung Restabfall mit entsprechendem Vollservice (sofern beauftragt)
  • Entsorgung Biotonne (sofern vorhanden) mit entsprechendem Vollservice (sofern beauftragt)
  • Straßenreinigung/Winterdienst

Gebührenbescheide können durch Klagen angefochten werden.

Klagen gegen die Gebührenbescheide über "Abfallbeseitigung und Straßenreinigung" sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich gegen die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr zu richten.

Die Klagen sind beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstr. 39, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Hier geht es zu den aktuellen Informationen der Abfallgebühren

Kontakt

 



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