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Flaggen vor dem Gebäude der MEGmbH.

Winterdienst: Wir machen den Weg frei

Wenn die Tage kürzer werden und die Blätter fallen, dann ist es wieder soweit und der Winterdienst der MEG beginnt. Vom 1. November bis zum 31. März sorgen wir mit unseren Mitarbeitern und Einsatzfahrzeugen dafür, dass die wichtigsten Verkehrswege in Mülheim an der Ruhr auch während der feuchten und kalten Jahreszeit sicher und passierbar bleiben.

Täglich liefert uns der Deutsche Wetterdienst in Essen Daten zur aktuellen Straßen- und Wetterlage. Zusätzlich führt die MEG in den Wintermonaten Kontrollfahrten durch. So ist gewährleistet, dass unsere Streu- und Räumfahrzeuge bei gefährlichen Witterungslagen schnellstmöglich zum Einsatz kommen können.

Um sicher durch den Winter zu kommen, regelt die Mülheimer Satzung Ihre und unsere Pflichten zur Sicherung der Geh- und Verkehrswege im Winter.

Die wichtigsten Pflichten haben wir kurz für Sie zusammengefasst:

Pflichten der MEG

  • Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr und sonn- bzw. feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen.
  • Vorrangig ist der Winterdienst in Straßen und Straßenabschnitten mit hoher Verkehrsbedeutung und an gefährlichen Stellen durchzuführen.
  • Wir streuen die Straßen mit Feuchtsalz. Auf den Gehwegen ist das Streuen von Salz gemäß Satzung verboten. Hier setzen wir ausschließlich abstumpfende Mittel ein.

Pflichten der Bürger

  • Gehwege sind von den Grundstückseigentümern auf mindestens 1 Meter Breite von Schnee freizuhalten.
  • Auf Gehwegen und Fußgängerübergängen müssen betroffene Grundstückseigentümer Eis- und Schneeglätte eigenverantwortlich beseitigen.
  • In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Eisglätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen.
  • Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Eisglätte müssen werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr beseitigt werden.

WICHTIG

In reinen Anliegerstraßen, in denen keine Straßenreinigungsgebühr durch die Stadt Mülheim an der Ruhr erhoben wird, sind die Anwohner für die Verkehrssicherheit von Gehweg und Straße selbst verantwortlich.

Kontakt

 



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