Gebührenbescheid

Im Auftrag der Stadt Mülheim verschickt die MEG Mitte Januar eines jeden Jahres den Gebührenbescheid für die „Abfallentsorgung und Straßenreinigung“ und versendet diesen an Haus- und Grundstückseigentümer. Mit diesem Bescheid rechnet die Stadt Mülheim folgende Leistungen ab:

  • Abfallentsorgungsgebühren Restabfall mit entsprechendem Vollservice (sofern beauftragt)
  • Abfallentsorgungsgebühren Biotonne (sofern vorhanden) mit entsprechendem Vollservice (sofern beauftragt)
  • Straßenreinigungsgebühren/Winterdienst

 

Kontakt Gebührenfestsetzung

Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Umweltschutz
Gebühren
Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr

Telefon: (0208) 455-7090
Telefax: (0208) 455-58 7075

E-Mail:

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

Tipp
Sollte sich Ihre Anschrift ändern oder planen Sie lhr(e) Grundstück(e) zu veräußern, geben Sie dieses bitte beim Amt für Umweltschutz, Abteilung Gebühren, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr bekannt.

Rechtsgrundlagen für die Gebührenerhebung

Bankverbindung

Zahlungen, die im Rahmen des Gebührenbescheides für die „Abfallentsorgung und Straßenreinigung“ fällig werden, überweisen Sie bitte unter Angabe der Kundennummer und der Gebührenbescheidnummer oder des Kassenzeichens auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: MEG mbH
IBAN: DE 35 3625 0000 0300 1515 15
BIC: SPMHDE3EXXX

Sparkasse Mülheim an der Ruhr

Bitte halten Sie die Fälligkeitstermine ein – Sie vermeiden so Mahngebühren, Säumniszuschläge und eventuelle Vollstreckungskosten.

Zur bequemeren Abwicklung des Zahlungsverkehrs können Sie uns natürlich gerne auch ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen.

Die MEG wird zu den im Bescheid aufgeführten Terminen die fälligen Gebühren abbuchen. Ist der Abbuchungstermin kein Banktag, erfolgt die Abbuchung am ersten folgenden Banktag.

FAQ Gebührenbescheid

Sie finden die Nummer oben links auf dem Bescheid unter dem Kassenzeichen.