Im Auftrag der Stadt Mülheim an der Ruhr sorgt die MEG bei Schnee und Glätte dafür, dass die wichtigsten Verkehrswege sicher und passierbar bleiben.

Winterdienst und Straßenreinigung

Mülheims Straßen sind in zwei Hauptstufen eingeteilt:

W1 = vorrangige Winterwartung (in Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung)
W2 = nachrangige Winterwartung (in Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung)

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Winterdienst sowie ein ausführliches Straßenverzeichnis und eine Winterdienstkarte mit den Einteilungen in W1 und W2.

Daraus ergibt sich eine Zuständigkeit für 325 Streukilometer auf Haupt-, Landes- und Bundesstraßen, öffentlichen Fuß- und Haupt-Radwegen und des städtischen Teils des Radschnellwegs Ruhr RS1. „W1“ hat jederzeit Vorrang: Wenn der Schneefall nicht endet und die Straßen der Kategorie „W1“ erneut zugeschneit sind, werden sie wiederholt geräumt. Erst danach erfolgt die nachrangige Kategorie „W2“: Diese schließt Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung auf insgesamt 360 Streukilometern ein. Innerhalb der Kategorien „W1“ und „W2“ gibt es weitere Priorisierungen, die definieren, welche Verkehrswege zuerst geräumt oder gestreut werden. Relevante Faktoren sind unter anderem, ob eine Straße eine inner- oder überörtliche Bedeutung hat.

 

So planen wir unsere Einsätze

Mehrfach täglich erhalten wir Wetterprognosen. Daraufhin planen und reagieren wir auf Basis der Vorhersagen schnellstmöglich. Diese Prognosen sind richtungsweisend für unsere Einsatzplanung – auch wenn diese nicht vollumfänglich vor kurzfristigen Wetterumschwüngen schützen. Seit 2021 sind für noch präzisere Vorhersagen vier Glättemeldeanlagen an glätteanfälligen Straßen im Einsatz. Bei entsprechenden Wetterverhältnissen stehen bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um die Uhr in Bereitschaft – hinzukommen 51 Personen in Reserve. 16 Streu- und Räumfahrzeuge stehen mit ihnen in den Startlöchern. Mit 2.500 Tonnen Streusalz und 42 Kubikmetern Sole sind die Salzvorräte gefüllt. Wann der Winterdienst im Einsatz ist und wann sich gegebenenfalls Abfuhrtermine aufgrund der Wetterlage verschieben, erfahren Bürgerinnen und Bürger hier auf unserer Website und  über Pushnachrichten in der App.

 

 

Wichtige Hinweise

In reinen Anliegerstraßen, in denen keine Straßenreinigungs- und Winterwartungsgebühren durch die Stadt Mülheim erhoben werden, sind die Anwohner für die Verkehrssicherheit von Gehweg und Straße selbst verantwortlich!

Die Satzung der Stadt Mülheim regelt die Aufgaben zur Sicherung der Geh- und Verkehrswege im Winter, um sicher durch diese Jahreszeit zu kommen.

Hier erfahren Sie, welche Pflichten Grundstückseigentümer beim Winterdienst haben.

Absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden. Um sich und andere nicht zu gefährden, passen Sie bitte Ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen an.

Übersicht Gebührensätze 2022 Winterdienst

StraßenklasseTypGebührensatz pro lfm
Kennzeichnung W1
AnliegerverkehrsstraßenW 1.12,40 Euro
Straßen mit überwiegend innerörtlicher BedeutungW 1.22,18 Euro
Straßen mit überörtlicher BedeutungW 1.31,96 Euro
Kennzeichnung W 2
AnliegerverkehrsstraßenW 2.10,59 Euro
Straßen mit überwiegend innerörtlicher BedeutungW 2.20,50 Euro

Straßenreinigung

Die MEG ist von der Stadt Mülheim an der Ruhr mit der Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen beauftragt. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung von Fahrbahnen und im Bereich der Innenstadt auch von Gehwegen.

Im Rahmen der satzungsgemäßen Reinigung werden rund 800 Papierkörbe in der Regel wöchentlich, teilweise auch mehrmals wöchentlich, geleert und 240 Sammelstellen für Glas und Papier gereinigt.

Übersicht Gebührensätze 2022 Straßenreinigung

StraßenklasseTypReinigungs-Intervall pro WocheFahrbahn-ReinigungGehweg-ReinigungGebührensatz pro lfm
AnliegerverkehrsstraßenB11xX5,51 Euro
Straßen mit überwiegend innerörtlicher Bedeutung
B21xX4,97 Euro
Straßen mit überwiegend innerörtlicher BedeutungB22xX9,94 Euro
Straßen mit überörtlicher BedeutungB31xX4,59 Euro
Straßen mit überörtlicher BedeutungB32xX9,18 Euro
AnliegerverkehrsstraßenC16xXX87,42 Euro
Straßen mit überwiegend
innerörtlicher Bedeutung
C26xXX81,42 Euro
Straßen mit überörtlicher BedeutungC36xXX76,26 Euro
FußgängerbereicheD6xMaschinen- und HandreinigungMaschinen- und Handreinigung48,06 Euro