Winterdienst

MEG startet in die Winterdienst-Saison 2021/22





Mülheim an der Ruhr, 3. Dezember 2021 Die Mülheimer Entsorgungsgesellschaft ist für die beginnende Winterperiode gewappnet: 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für den ersten Schneefall und die erste Straßenglätte auf – hinzukommen 51 Personen in Reserve. 16 Streu- und Räumfahrzeuge stehen mit ihnen in den Startlöchern. Mit 2.500 Tonnen Streusalz und 42 Kubikmetern Sole sind die Salzvorräte gefüllt. Erste Glätte über Nacht gab es in den letzten Tagen auf vereinzelten Brücken im Stadtgebiet: Die MEG rückte nachts aus, um glatte Straßen am Morgen zu vermeiden. Wann der Winterdienst im Einsatz ist und wann sich gegebenenfalls Abfuhrtermine aufgrund der Wetterlage verschieben, erfahren Interessierte auf der MEG-Website oder über die MEG-App. Über Pushnachrichten in der App informiert die MEG unter anderem tagesaktuell über Winterdienstaktivitäten. 

Im Auftrag der Stadt Mülheim und von Straßen.NRW streut und räumt die MEG Mülheims Straßen. Grundsätzlich ist ein Großteil der Straßen in Mülheim in zwei Kategorien eingeteilt: Straßen und Radwege mit hoher Verkehrsbedeutung sind der ersten Gruppe „W1“ zugeordnet und werden vorrangig gestreut beziehungsweise geräumt. Daraus ergibt sich eine Zuständigkeit für 325 Streukilometer auf Haupt-, Landes- und Bundesstraßen, öffentlichen Fuß- und Haupt-Radwegen und des städtischen Teils des Radschnellwegs Ruhr RS1. „W1“ hat jederzeit Vorrang: Wenn der Schneefall nicht endet und die Straßen der Kategorie „W1“ erneut zugeschneit sind, werden sie wiederholt geräumt. Erst danach erfolgt die nachrangige Kategorie „W2“: Diese schließt Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung auf insgesamt 360 Streukilometern ein. Innerhalb der Kategorien „W1“ und „W2“ gibt es weitere Priorisierungen, die definieren, welche Verkehrswege zuerst geräumt oder gestreut werden. Relevante Faktoren sind unter anderem, ob eine Straße eine inner- oder überörtliche Bedeutung hat. In Absprache mit der Ruhrbahn wurden Prozesse für die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs optimiert. Eine Übersicht der Straßen-kategorisierung erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Website der Stadt. Wenn eine Straße nicht aufgeführt ist, sind die Winterwartungspflichten satzungsgemäß den Anliegern übertragen.  

Um die Verkehrssicherheit für Fußgänger, Auto- und Radfahrer so schnell wie möglich wiederherzustellen, zieht die MEG als Grundlage für die konkreten Einsatzmaßnahmen 

Wetterdienstmeldungen und Straßenzustandsinformationen eines spezialisierten Wetterdienstes 

heran. Mehrfach täglich erhält sie Wetterprognosen und kann auf Basis der Vorhersagen schnellstmöglich planen und reagieren. Diese Prognosen sind richtungsweisend für die Einsatzplanung. Auch wenn diese nicht vollumfänglich vor kurzfristigen Wetterumschwüngen schützen. Im vergangenen November wurden zusätzlich, um noch präzisere Vorhersagen zu erhalten, testweise zwei Glättemeldeanlagen aufgestellt. Beide überwachen zwei glätteanfällige Straßen im Stadtgebiet. Dabei werden Fahrbahnoberflächentemperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Taupunkt, Lufttemperatur und viele weitere Parameter erfasst und für Wetterprognosen herangezogen.

Damit alle unfallfrei durch den Winter kommen, ist ein Zusammenspiel von vielen Faktoren wichtig. Für den Winterdienst gelten Regeln, die sich aus der Satzung „Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung entsprechender Gebühren“ ergeben: Zuständigkeiten der MEG und weiteren Winterdienstverantwortlichen sind ebenso definiert wie die Pflichten von Grundstücksbesitzern: Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer befreien an ihr Grundstück angrenzende Gehwege, Verbindungswege, Wendehämmer, Treppenanlagen und teilweise Straßen von Eis und Schnee. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr (werktags) und von 9 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen muss ein schnee- und eisfreier Zugang für Fußgänger gewährleistet sein. Auf Straßen ohne Gehweg muss ein ausreichend breiter Streifen am Rand der Straße geräumt werden. Geräumter Schnee soll nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, sondern wenn möglich an den Gehwegrand. Detaillierte Informationen zu der Winterwartung und Streumitteln erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer auf der Website der Stadt. Absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden. Um sich und andere nicht zu gefährden, sollten Auto- und Radfahrer ihre Fahrweise an Eis und Schnee anpassen: Mehr Abstand halten, Fuß vom Gas und an Kreuzungen und Ampeln langsam heranfahren. 

Im Auftrag der Stadt Mülheim an der Ruhr sorgt die MEG bei Schnee und Glätte dafür, dass die wichtigsten Verkehrswege sicher und passierbar bleiben.



Absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden. Um sich und andere nicht zu gefährden, passen Sie Ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen an.

Grundsätzlich werden die Straßen in der Stadt Mülheim in zwei Hauptstufen eingeteilt:
W1 = vorrangige Winterwartung (in Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung)
W2 = nachrangige Winterwartung (in Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung)

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Winterdienst sowie ein ausführliches Straßenverzeichnis und eine Winterdienstkarte mit den Einteilungen in W1 und W2.

Wichtig



In reinen Anliegerstraßen, in denen keine Straßenreinigungs- und Winterwartungsgebühren durch die Stadt Mülheim erhoben werden, sind die Anwohner für die Verkehrssicherheit von Gehweg und Straße selbst verantwortlich!

Um sicher durch den Winter zu kommen, regelt die Satzung der Stadt Mülheim die Aufgaben zur Sicherung der Geh- und Verkehrswege im Winter.

Hier erfahren Sie, welche Pflichten Grundstückseigentümer beim Winterdienst haben.

Übersicht Gebührensätze 2022 Winterdienst











Straßenklasse Typ Gebührensatz pro lfm
Kennzeichnung W 1
Anliegerverkehrsstraßen W 1.1 2,11 Euro
Straßen mit überwiegend

innerörtlicher Bedeutung
W 1.2 1,91 Euro
Straßen mit überörtlicher Bedeutung W 1.3 1,71 Euro
Kennzeichnung W 2
Anliegerverkehrsstraßen W 2.1 0,85 Euro
Straßen mit überwiegend

innerörtlicher Bedeutung
W 2.2 0,77 Euro
     

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