Mülheim an der Ruhr, 19. November 2024 Bisher lassen die winterlichen Temperaturen auf sich warten. Wenn es nach der heutigen Wettervorhersage geht, soll sich das in dieser Woche ändern. Die MEG ist vorbereitet: Mehrfach täglich erhält sie Wetterprognosen von einem spezialisierten Wetterdienstanbieter und kann auf dieser Basis der Vorhersagen schnellstmöglich planen und reagieren. Diese Prognosen sind richtungsweisend für die Einsatzplanung – auch wenn diese nicht vollumfänglich vor kurzfristigen Wetterumschwüngen schützen. Um noch präzisere Vorhersagen zu erhalten, sind vor drei Jahren vier Glättemeldeanlagen an glätteanfälligen Straßen und Brücken montiert worden. Im Herbst 2024 wurde das Netz der Glättemeldeanlagen auf sechs Stück erweitert, sodass nun aus allen Stadteilen Daten erhoben werden und in die Prognoseerstellung einfließen. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können, wenn die Wetterprognosen eine winterliche Wetterlage vorhersagen, in Bereitschaft versetzt werden – hinzukommen 51 Personen in Reserve. 16 Streu- und Räumfahrzeuge stehen mit ihnen in den Startlöchern. Mit 2.500 Tonnen Streusalz und 42 Kubikmetern Sole sind die Salzvorräte gefüllt. Wann der Winterdienst im Einsatz ist und wann sich gegebenenfalls Abfuhrtermine aufgrund der Wetterlage verschieben, erfahren Bürgerinnen und Bürger auf der MEG-Website oder über die MEG-App. Die MEG informiert mit Pushnachrichten in der App über tagesaktuelle Winterdienstaktivitäten.
Im Auftrag der Stadt Mülheim und von Straßen.NRW streut und räumt die MEG Mülheims Straßen. In Absprache mit der Ruhrbahn wurden Prozesse für die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs optimiert. Grundsätzlich ist ein Großteil der Straßen in Mülheim in zwei Kategorien eingeteilt: Straßen und Radwege mit hoher Verkehrsbedeutung sind der ersten Gruppe „W1“ zugeordnet und werden vorrangig gestreut beziehungsweise geräumt. Daraus ergibt sich eine Zuständigkeit für 325 Streukilometer auf Haupt-, Landes- und Bundesstraßen, öffentlichen Fuß- und Haupt-Radwegen und des städtischen Teils des Radschnellwegs Ruhr RS1. „W1“ hat jederzeit Vorrang: Wenn der Schneefall nicht endet und die Straßen der Kategorie „W1“ erneut zugeschneit sind, werden sie wiederholt geräumt. Erst danach erfolgt die nachrangige Kategorie „W2“: Diese schließt Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung auf insgesamt 360 Streukilometern ein. Innerhalb der Kategorien „W1“ und „W2“ gibt es weitere Priorisierungen, die definieren, welche Verkehrswege zuerst geräumt oder gestreut werden. Relevante Faktoren sind unter anderem, ob eine Straße eine inner- oder überörtliche Bedeutung hat. Eine Übersicht der Straßen-Kategorisierung erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Website der Stadt. Wenn eine Straße nicht aufgeführt ist, sind die Winterwartungspflichten satzungsgemäß den Anliegern übertragen.
Damit alle unfallfrei durch den Winter kommen, ist ein Zusammenspiel von vielen Faktoren entscheidend. Für den Winterdienst gelten Verantwortlichkeiten, die sich aus der Satzung „Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung entsprechender Gebühren“ ergeben: Zuständigkeiten der MEG und weiteren Winterdienstverantwortlichen sind ebenso definiert wie die Pflichten von Grundstücksbesitzern: Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer befreien an ihr Grundstück angrenzende Gehwege, Verbindungswege, Wendehämmer, Treppenanlagen und teilweise Straßen von Eis und Schnee. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr (werktags) und von 9 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen muss ein schnee- und eisfreie Begehbarkeit für Fußgänger gewährleistet sein. Auf Straßen ohne Gehweg muss ein ausreichend breiter Streifen am Rand der Straße geräumt werden. Geräumter Schnee soll nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, sondern wenn möglich an den Gehwegrand. Detaillierte Informationen zu der Winterwartung und Streumitteln erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer auf der Website der Stadt. Absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden. Um sich und andere nicht zu gefährden, sollten Auto- und Radfahrer ihre Fahrweise an Eis und Schnee anpassen: Mehr Abstand halten, Fuß vom Gas und an Kreuzungen und Ampeln langsam heranfahren. Fußgänger sollten nur mit den Wetterbedingungen angepasstem Schuhwerk unterwegs sein.